Firmengründung Delaware Corporation
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USA Aktiengesellschaft

Firmengründung der USA Aktiengesellschaft (INC) Incorporation


Die Firmengründung der Corporation (US-Aktiengesellschaft) erfolgt grundsätzlich rechtssicher und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Bundesstaates Delaware. Wie Sie dem Umfang unserer Leistungen bereits auf der Startseite entnehmen konnten, erfolgt die Firmengründung USA so gewissenhaft, wie sich die gesamtes Dokumentation Ihrer USA AG darstellt. Apostille, Bankkonto, Certificate und Aktien - in den Gründungsgebühren der PMH bereits enthalten.


US-Gesellschaft in der Europäischen Union kein Problem 

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinen Grundsatzentscheidungen „Centros", „Überseering" und „Inspire Art"  diese Frage abschliessend beantwortet. Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit  ausüben, auch dort rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige Firma behandelt - sie können ein Gewerbe anmelden, eine Gewerbeerlaunis nach § 34 c Gewerbeordnung beantragen, in Europa Geschäftskonten eröffnen und Tochtergesellschaften gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche Handelsregister werden Corporation als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen werden muss.

 

Steuern der US-Aktiengesellschaft (USA) 

Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA, fällt in den USA lediglich eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Weitere Informationen zu diesem Thema, Kosten, Service und Pflichten finden Sie auch auf unserer Mainpage unter Firma USA Steuer-Service.

 

Die Rechtsform der USA Aktiengesellschaft Incorporation (INC)

Es gibt kein einheitliches amerikanisches Gesellschaftsrecht. Die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich steht in den Vereinigten Staaten den Einzelstaaten zu. Die meisten Einzelstaaten haben ihre gesetzlichen Vorschriften jedoch vereinheitlicht. Die Bundesstaaten Delaware und Nevada spielen auch hier jedoch eine besondere Rolle, auf Grund derer die USA AG in Nevada und Delaware auch in besonderer Weise Europäern zu empfehlen ist.

Die Gesellschafter der Business Corporation haften in der Regel nur mit der von ihnen eingezahlten oder bis zur Höhe der noch ausstehenden Einlage. Von dieser Grundregel, die der Rechtslage im deutschsprachigen Raum entspricht, gibt es jedoch einige von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahmen. Die wichtigsten Beispiele sind Fälle, in denen die Corporation von Anfang an praktisch über kein eigenes Vermögen verfügte oder evident unzureichend mit Kapital ausgestattet wurde und die Gesellschafter auf diese Weise das gesamte unternehmerische Risiko auf die Kreditgeber abgewälzt haben. Nur in diesen Ausnahmefällen erlaubt die Rechtsprechung einen Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter, die dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Sollten Sie folglich eine USA Firmengründung ohne nennenswertes Gesellschaftsvermögen planen, bietet Ihnen die Delaware LLC oder auch Nevada LLC eine hervorragende Alternative. Wir informieren Sie auf unserer Mainpage ausführlich auch zu diesem Thema. Delaware LLC und Nevada LLC, hier erhalten Sie alle relevanten Fakten und Angebote.

Bezeichnung der USA Aktiengesellschaft im Gesellschaftsnamen
Die Gesellschaft der USA Corporation muss einen die Gesellschaftsform erkennbar machenden Zusatz enthalten. Dies können neben der Bezeichnung Corporation (Corp.) auch die Bezeichnungen Incorporated (Inc.), Limited (Ltd.) oder Company (Co.) sein.

 

Juristische Besonderheiten bei Gründung der US-Incorporation  

Die Urkunde mit den Articles of Incorporation muss bei der zuständigen Stelle, dem Secretary of State (eine Art Handelsregister) unter Errichtung einer Gebühr eingereicht werden. Dieser erstellt dann das Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde), dessen Erteilung jedoch nicht konstitutiv für die Entstehung der Gesellschaft ist. Diese entsteht bereits mit dem so genannten Filing der Articles of Incorporation.

In einem anschließenden Initial Meeting, einer Gründungsversammlung des Board of Directors und der Shareholder (Anteilseigener/ Aktienbesitzer) müssen eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst werden. Hier werden die ersten Directors und Officers der Gesellschaft ernannt und die By-laws (Geschäftsordnung) verabschiedet. Das Siegel, das Corporate Book (Aktienbuch) und ein Musteraktienzertifikat müssen angenommen werden. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bank und Rechtsanwalt sollten festgelegt werden. Die Übernahme der Gründungskosten müssen geregelt werden.

Die Gründer, die in der Gesellschaft keine weiteren Funktionen übernehmen, treten, falls nicht anders vereinbart, von ihren Ämtern zurück. Über die Versammlung muss ein Protokoll erstellt werden, die so genannten Minutes of the Initial Meeting. Dieser gesamte Gründungsvorgang wird selbstverständlich im Rahmen der Gründungsvorbereitung durch uns vorbereitet.

Ihre Gesellschaft ist bei Übergabe der Dokumente selbstverstänlich bereits vollständig aktiviert!


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